Unabhängig davon, ob ein Unternehmen ein vollständiges Fahrzeug fertigt oder nur eine Fertigungsstufe übernimmt, unterliegt es gesetzlichen Verantwortlichkeiten und allgemeinen Herstellerpflichten.
Dieser Beitrag erläutert die allgemeinen genehmigungsbezogenen Pflichten von Herstellern von Fahrzeugen, Systemen und Bauteilen.
Rechtsrahmen für die Fahrzeugfertigung
Das Recht der Europäischen Union und Regelungen der Vereinten Nationen bilden in Türkiye ebenso wie auf vielen anderen Märkten einen Teil des Genehmigungsrahmens. Der aktuelle EU-Rahmen ist die Verordnung (EU) 2018/858. Sie enthält zahlreiche sektorbezogene Anforderungen und ordnet die Verantwortlichkeiten von Herstellern, Genehmigungsbehörden und weiteren Beteiligten eindeutig zu.
Welche allgemeinen Pflichten hat der Hersteller?
Der Hersteller ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug, System oder Bauteil nach den Anforderungen der Rahmenverordnung hergestellt und genehmigt wird.
Artikel 13 der Verordnung (EU) 2018/858
Die Verantwortung des Herstellers endet nicht mit der Genehmigung, sondern umfasst auch die anschließende Übereinstimmung der Produktion. Kontinuierliche Verifizierung und interne Qualitätskontrollen sind daher von grundlegender Bedeutung.
Bei der Mehrstufen-Typgenehmigung ist der Hersteller jeder Stufe für die durch seine Arbeiten beeinflussten Merkmale verantwortlich. Wird beispielsweise ein Kipperaufbau auf ein Lastkraftfahrzeug montiert, verbleibt eine unveränderte Windschutzscheibe im Verantwortungsbereich des Basisfahrzeugherstellers. Wird dagegen der hintere Unterfahrschutz beeinflusst, kann hierfür der Aufbauhersteller verantwortlich sein. Ein klarer technischer Informationsaustausch zwischen Basisfahrzeughersteller und Aufbauhersteller ist daher unerlässlich.
Änderungen auf einer Fertigungsstufe, einschließlich Erweiterungen einer Genehmigung, müssen dem Hersteller der nächsten Stufe mitgeteilt werden. Viele Basisfahrzeughersteller nutzen hierzu Aufbauherstellerportale, über die berechtigte Hersteller relevante Änderungen verfolgen können.
Ändert ein Hersteller im Rahmen der Mehrstufenfertigung die Fahrzeugklasse, muss er die Anforderungen der neuen Klasse erfüllen.
Ein außerhalb der Europäischen Union niedergelassener Hersteller muss für eine Genehmigung nach EU-Typgenehmigungsrecht einen in der EU niedergelassenen Vertreter benennen.
Hersteller dürfen keine Systeme installieren, die während der Prüfung die normalen Betriebsbedingungen verändern. Das Fahrzeug ist in einer repräsentativen Betriebskonfiguration zu prüfen; dies spiegelt die regulatorische Reaktion auf Prüfstanderkennung und Abschaltstrategien wider.
Das Qualitätssystem des Herstellers muss Verfahren enthalten, die die fortlaufende Übereinstimmung der Serienfertigung mit dem genehmigten Typ sicherstellen. Der Hersteller muss außerdem Fälle von Nichtkonformität dokumentieren und die betroffenen Händler und Importeure informieren.
Hersteller müssen auf dem vorgeschriebenen Kennzeichnungsschild ihren Namen, eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke sowie eine Kontaktanschrift im Land angeben.
Solange Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten seiner Verantwortung unterliegen, muss der Hersteller sicherstellen, dass Lagerungs- und Transportbedingungen ihre Konformität mit den Anforderungen der Verordnung nicht beeinträchtigen.
Hersteller müssen Prüfungen durch Dritte zulassen, soweit die Behörden dies verlangen. Zudem müssen sie die für Genehmigungsprüfungen verwendeten Daten sowie einschlägige Software- oder Kalibrierinformationen unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Bei nicht konformen Produkten, von denen ein ernstes Risiko ausgeht, muss der Hersteller die erforderlichen Maßnahmen treffen, darunter Rückrufe und die Unterrichtung der Genehmigungsbehörden. Soweit die Nichtkonformität behoben werden kann, sind Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
Geht von einem Produkt ein ernstes Risiko aus, muss der Hersteller der Genehmigungsbehörde und der Marktüberwachungsbehörde unverzüglich ausführliche Angaben zum Risiko und zu sämtlichen ergriffenen Maßnahmen übermitteln.
Aufbewahrungsfristen für Herstellerunterlagen
Der Hersteller muss ausgestellte Übereinstimmungsbescheinigungen zehn Jahre aufbewahren und der Genehmigungsbehörde auf Verlangen vorlegen. Typgenehmigungsbescheinigungen und ihre Anlagen sind ebenfalls mindestens zehn Jahre nach Ablauf ihrer Gültigkeit aufzubewahren. Für Systeme und Bauteile beträgt die Frist fünf Jahre.
Auf Verlangen des Ministeriums muss der Hersteller eine türkische Fassung der EU-Typgenehmigungsbescheinigungvorlegen.
Die Rechtsvorschriften zu diesen Pflichten finden Sie über diesen Link. Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Überblick
Hersteller, die für ein vollständiges Fahrzeug oder eine bestimmte Fertigungsstufe verantwortlich sind, unterliegen besonderen Pflichten hinsichtlich Produktsicherheit und regulatorischer Konformität. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Herstellerpflichten. Darüber hinaus behandelt der Beitrag Rechtsrahmen für die Fahrzeugfertigung, Welche allgemeinen Pflichten hat der Hersteller? und Aufbewahrungsfristen für Herstellerunterlagen.
