Fahrzeugkonformitätsprüfung für die Umstellung im gewerblichen Verkehr zum 1. Juli 2025

1. Juli 2025: Neue Anforderungen im gewerblichen Personenverkehr

Die Anforderungen an Kameras, Bildaufzeichnung, Fahrzeugortung und Notrufsysteme im gewerblichen Personenverkehr traten 2025 in eine neue Umsetzungsphase. Dieser Beitrag erläutert betroffene Fahrzeuggruppen, Übergangsfristen und Nachweisschritte.

KategorieHomologation Veröffentlicht Lesezeit4 Min. Aktualisiert
Darum geht es in diesem Beitrag
  • Die Anforderungen an Kameras, Bildaufzeichnung, Fahrzeugortung und Notrufsysteme im gewerblichen Personenverkehr traten 2025 in eine neue Umsetzungsphase. Dieser Beitrag erläutert betroffene Fahrzeuggruppen, Übergangsfristen und Nachweisschritte.
  • AİTM-Änderung vom 2. Juli 2025: Aktueller Stand
  • 1. Juli 2025: Neue Einbau-, Geräte- und Nachweispflichten für Schul- und Personaltransporte
  • Vorgeschriebene Geräte und Systeme im Fahrzeug
  • Umsetzungs- und Übergangszeitplan

Änderungen der türkischen Straßenverkehrsverordnung und der AİTM-Vorschriften führten zum 1. Juli 2025 neue Einbaupflichten für Fahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr ein.

Zu den betroffenen Fahrzeuggruppen gehörten:

  1. Schultransportfahrzeuge (ab 18. Februar 2025)
  2. Personaltransporte, liniengebundene Sammeltaxis und vergleichbare Fahrzeuge
  3. Fernbusse
  4. Sammeltaxis
  5. Taxis
  6. Weitere Fahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr

Ab dem 1. Juli 2025 galten für die betroffenen Fahrzeuge Anforderungen an Bildaufzeichnung, Fahrzeugortung, Kamerasystem und Notruftaste.

AİTM-Änderung vom 2. Juli 2025: Aktueller Stand

Nach der am 2. Juli 2025 im türkischen Amtsblatt veröffentlichten AİTM-Änderung konnten Unternehmen, die einen Gerätekonformitätsbericht beantragten, unter bestimmten Verpflichtungserklärungen ermächtigt werden.

Unternehmen mit einer Bescheinigung für Serienänderungen konnten außerdem vorübergehend zum Einbau der Geräte ermächtigt werden.

Nach dem damaligen Schriftwechsel mit TÜVTÜRK sollten Fahrzeuge ohne die Geräte vorübergehend als gering mangelhaft eingestuft werden; ein Enddatum war nicht festgelegt.

1. Juli 2025: Neue Einbau-, Geräte- und Nachweispflichten für Schul- und Personaltransporte

Zum 1. Juli 2025 traten in Türkiye wesentliche Änderungen für Fahrzeuge der Klassen M1, M2 und M3 im Personenverkehr in Kraft. Schul- und Personaltransporte sowie andere gewerbliche Personenverkehrsfahrzeuge unterlagen strengeren Anforderungen an Geräteeinbau und Nachweise. Dieser Beitrag fasst Verfahren, amtliche Mitteilungen und praktische Fragen zusammen.

Quellen: Mevzuat.gov.tr und TSE.org.tr

Übergangsartikel 12 und 13 der Straßenverkehrsverordnung

Verordnung über Herstellung, Änderung und Montage von Fahrzeugen (AİTM)

TSE-Richtlinie zur Serienmontagebescheinigung und zugehörige Dokumente

Vorgeschriebene Geräte und Systeme im Fahrzeug

Die Vorschriften verlangten bestimmte Geräte in den folgenden Fahrzeuggruppen.

Vorgeschriebene Geräte

  • Bildaufzeichnungsgerät und Kamerasystem:
    Vorgeschrieben für Busse und Kleinbusse der Klassen M2 und M3, kommunale oder entsprechend zugelassene öffentliche Verkehrsmittel, Taxis und Sammeltaxis.
  • Notruftaste und Fahrzeugortungssystem:
    Für Taxis und Sammeltaxis waren sowohl Fahrzeugortung als auch Notruftaste vorgeschrieben.
  • Standortübermittlung:
    Für alle betroffenen Fahrzeuge vorgeschrieben.
  • Integration in die Notrufzentrale 112:
    Beim Betätigen der Notruftaste muss ein Ereignis angelegt, der Zugriff auf die Fahrzeugkameras ermöglicht und ein Kamerazugriff in den festgelegten Intervallen unterstützt werden.

Hinweis: Aus den Funktionsanforderungen ergab sich praktisch, dass Taxis eine Notruftaste und alle betroffenen Fahrzeuge ein Fahrzeugortungssystem benötigen würden.

Umsetzungs- und Übergangszeitplan

Die amtlichen Mitteilungen sahen folgenden Umsetzungszeitplan vor:

  • Schultransportfahrzeuge:
    Alle nach dem 18. Februar 2025 zu Schultransportfahrzeugen umgebauten Fahrzeuge unterlagen den neuen Anforderungen.
    Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 1. März 2025 hergestellt wurden und bereits über Kamera und Aufzeichnungsgerät verfügten, waren von der Nachrüstung ausgenommen. Fahrzeuge aus demselben Zeitraum ohne diese Geräte mussten die neuen Systeme nachrüsten.
  • Andere Fahrzeuge des öffentlichen Personenverkehrs der Klassen M1, M2 und M3:
    Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2025 erstmals zugelassen wurden und nach AİTM als umgebaute Fahrzeuge galten, mussten bei der Änderungsabnahme einen Montagekonformitätsbericht über den Einbau der neuen Geräte vorlegen.
    Bereits zugelassene Fahrzeuge mussten bei ihrer ersten Prüfung nach dem 1. Juli 2025 mit vorschriftsgemäßer Ausrüstung vorgeführt werden.
  • Gewerblich genutzte Pkw:
    Bei Fahrzeugen der Klasse M1, einschließlich Personaltransporten, konnte der Einbau vor oder nach dem Änderungsverfahren erfolgen.

Beispiele:

  • Bei einem nach dem 1. Juli 2025 abgeschlossenen Umbau von N2 zu M2 waren die neuen Geräte erforderlich.
  • Bestandsfahrzeuge mussten die neuen Geräte bis zur ersten maßgeblichen Prüfung nachrüsten.
  • Taxis und Sammeltaxis mussten die betreffenden Geräte bis zur ersten maßgeblichen Prüfung einbauen.
  • Nach dem 18. Februar 2025 umgebaute Schultransportfahrzeuge mussten mit diesen Systemen ausgerüstet sein.

Montage und Nachweisführung: Ermächtigung, Standorte und Verfahren

Unternehmen mit Serienmontagebescheinigung:
Unternehmen mit AİTM-Serienmontagebescheinigung mussten an mindestens zehn Montageadressen in den sieben geografischen Regionen Türkiyes tätig sein. Aufbauhersteller als Montagestellen benötigten einen notariell beglaubigten Vertrag und mindestens eine geschulte Fachkraft.

Wesentliche Dokumente:

  • Gerätebericht zur Montageeignung:
    Wurde ausgestellt, nachdem Prüfungen durch TSE und TÜBİTAK-BİLGEM die Eignung des Geräts für den Einbau bestätigt hatten.
  • Serienmontagebescheinigung:
    Wurde vom Montageunternehmen für Geräte beantragt, für die bereits ein Bericht zur Montageeignung vorlag.
  • Montagekonformitätsbericht:
    Wurde nach dem Einbau für jedes Fahrzeug ausgestellt und bei der Änderungsabnahme vorgelegt.

Verantwortlichkeiten:

  • Montageunternehmen und Bescheinigungsinhaber waren für den vorschriftsgemäßen Einbau und die Integration in die Notrufzentrale 112 verantwortlich.
  • TSE bewertete die Anträge und setzte Fristen zur Behebung von Nichtkonformitäten. Wurden die Mängel nicht behoben, konnte der Antrag aufgehoben werden.

War eine Verschiebung zu erwarten?

Zum Stand der Aktualisierung vom 5. Juni 2025 war keine Verschiebung angekündigt. Eine Verzögerung Ende Juni galt als möglich, jedoch unwahrscheinlich. Dieser Absatz dokumentiert den damaligen Stand; spätere Entwicklungen sind in den aktualisierten Abschnitten oben berücksichtigt.

Gab es Ausnahmen für Bestandsfahrzeuge?

Nur Schultransportfahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 1. März 2025 hergestellt wurden und bereits über Kamera und Aufzeichnungsgerät verfügten, fielen unter die genannte Ausnahme.

Wer durfte den Einbau durchführen?

Der Einbau durfte nur durch Unternehmen mit Serienmontagebescheinigung oder durch ermächtigte Unternehmen an deren registrierten Montagestellen erfolgen. Nicht ermächtigte Unternehmen durften die Arbeiten nicht ausführen.

Welche Anforderungen galten für eine Montagestelle?

Die Einzelheiten waren in der Richtlinie geregelt. Zusammengefasst musste ein Antragsteller mindestens zehn Montagestellen in allen sieben geografischen Regionen benennen. Jede Stelle benötigte mindestens eine geschulte Person und musste die weiteren Anforderungen an Produktions- und Montagestandorte erfüllen.

Was galt bei einem Gerätefehler?

Bei einem Systemfehler mussten die verantwortlichen Unternehmen diesen kostenfrei beheben, vorbehaltlich der von TSE festgelegten Höchstpreise für Gerät und Montage.

Was galt bei einer Fahrzeugprüfung nach dem 1. Juli 2025?

Die vorgeschriebenen Systeme mussten vor der Prüfung eingebaut und das Fahrzeug mit dem zugehörigen Montagekonformitätsbericht vorgeführt werden.

Was galt, wenn das Fahrzeug vor dem 1. Juli 2025 geprüft wurde?

Die Frist lief bis zur ersten Fahrzeugprüfung nach dem 1. Juli 2025. Die erforderlichen Geräte konnten zuvor durch ein ermächtigtes Unternehmen eingebaut werden, ohne den bestehenden Prüftermin zu ändern.

Bei projektspezifischen Fragen schreiben Sie an info@anemonmuhendislik.com oder nutzen Sie unsere Kontaktseite, um uns eine Nachricht zu senden.

Zusammenfassung

Die Anforderungen an Kameras, Bildaufzeichnung, Fahrzeugortung und Notrufsysteme im gewerblichen Personenverkehr traten 2025 in eine neue Umsetzungsphase. Dieser Beitrag erläutert betroffene Fahrzeuggruppen, Übergangsfristen und Nachweisschritte. Darüber hinaus behandelt der Beitrag AİTM-Änderung vom 2. Juli 2025: Aktueller Stand, 1. Juli 2025: Neue Einbau-, Geräte- und Nachweispflichten für Schul- und Personaltransporte und Vorgeschriebene Geräte und Systeme im Fahrzeug.

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