Die Mehrstufen-Typgenehmigung bildet den Rahmen für Aufbauten auf einem unvollständigen Basisfahrzeug. Dieser Beitrag erläutert den Ansatz von Anemon Engineering bei Mercedes-Benz Sprinter Projekten der zweiten Genehmigungsstufe.
Sprinter-Umbau zum Bus der Klasse M2 oder M3
Mercedes-Benz Sprinter werden in der Türkei häufig als Schul- und Mitarbeiterbusse sowie für weitere Personenbeförderungsaufgaben eingesetzt. Sie werden als Kastenwagen eingeführt und anschließend von Herstellern der zweiten Stufe im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu Bussen der Klassen M2 und M3 umgebaut.
Die Sprinter-Baureihe bietet zahlreiche Modelle und Konfigurationen. Das geplante Produktprogramm und die Zielmärkte bestimmen den erforderlichen Genehmigungsumfang, der nationale Fahrzeuge, Exportausführungen oder beide Gruppen abdecken kann.
Sprinter-Umbauten für Exportmärkte
Bei exportorientierten Sprinter-Genehmigungen der zweiten Stufe richten wir die Dokumentation an den Anforderungen der vorgesehenen europäischen Märkte und relevanter Drittstaaten aus.
Lange und extralange Sprinter-Ausführungen einschließlich genehmigter Heckverlängerungen prägen das Fahrzeugprogramm. Für Exportprojekte sind außerdem Sitzanordnungen, Türkonfigurationen und Vorschriften zum Fahrgastraum zu berücksichtigen, damit die Typgenehmigung alle geplanten Verkaufsvarianten abdeckt.
Eine von einem EU-Mitgliedstaat erteilte Typgenehmigung kann Fahrzeuge für nationale und internationale Kunden abdecken, sofern die jeweiligen Zulassungs- und Marktanforderungen erfüllt sind.
Sprinter-Genehmigung für den türkischen Markt
Ist das Projekt ausschließlich für den türkischen Markt vorgesehen, kann ein nationaler Weg Kosten und Komplexität reduzieren. Für Schul- und Mitarbeiterbusse bietet die AİTM-Serienänderungsgenehmigung einen effizienten Weg für Fahrzeuge nationaler Kunden.
Bei diesem Weg bestimmen die durchgeführten Prüfungen und die daraus entstehenden Berichte den Umfang der technischen Dokumentation.
Ein von Beginn an ausreichend breit definierter Prüf- und Berichtsumfang reduziert das Risiko ungeplanter Kosten in der Produktion oder bei neuen Kundenaufträgen.
Wird später beispielsweise eine Verglasung eingeführt, die im ursprünglichen Umfang fehlt, müssen die betreffenden Berichte kostenpflichtig erweitert werden. Deshalb berücksichtigen wir bereits in der Ausgangsdokumentation realistische Komponentenalternativen aus der Produktplanung und unserer Projekterfahrung.
Ein vorausschauend definierter Umfang begrenzt spätere Kosten und schafft mehr Planungssicherheit bei neuen Aufträgen.
Verfahren der Mercedes-Benz Sprinter Typgenehmigung der zweiten Stufe
Zu Beginn des Genehmigungsprojekts sollte ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem eingerichtet sein. Es ist Bestandteil der Anfangsbewertung beziehungsweise Standortprüfung für die Genehmigungsbehörde.
Anschließend prüfen wir die administrativen Unterlagen und die von der gewählten Genehmigungsbehörde verlangten Nachweise. Erforderliche Korrekturen oder Ergänzungen werden vor der Einreichung abgestimmt.
Für eine europäische Genehmigung der zweiten Stufe eines Sprinter-Umbaus ist eine Vereinbarung zum Informationsaustausch zwischen Mercedes-Benz und dem Hersteller der zweiten Stufe erforderlich. Wir beraten Sie zu diesem Verfahren.
Prüfplanung und Festlegung des Umfangs
Zunächst definieren wir einen Projektfahrplan für das geplante Umbauprogramm. Dazu gehört eine detaillierte Prüfung der prüfrelevanten Komponenten und der Sitzanordnungen, die Kunden angeboten werden sollen.
Der daraus entstehende Plan koordiniert Labor, technischen Dienst und Lieferanten für sämtliche Prüfaktivitäten.
Dokumentation für einen breiten Genehmigungsumfang
Unabhängig vom nationalen oder europäischen Weg entwickeln wir die technische Dokumentation für das tatsächlich geplante Produktprogramm. Auslassungen können später Erweiterungskosten verursachen; deshalb richten wir die Unterlagen an den Anforderungen aller vorgesehenen Absatzmärkte aus.
Wir erstellen Komponentenlisten für genehmigungsrelevante Teile wie Verglasungen, Sitze, Türen, Einstiege und Fahrgastlifte und legen sie Ihnen zur Bestätigung vor. So entsteht eine vollständige technische Dokumentation, die das geplante Produktprogramm langfristig abdeckt.
Genehmigungserweiterungen nach AİTM
Für Sprinter-Umbauten werden zwei wesentliche Genehmigungswege genutzt. Bei einer türkischen AİTM-Serienänderungsgenehmigung unterscheidet sich das Erweiterungsverfahren vom europäischen Mehrstufenweg.
Typgenehmigungsnummer, Variante, Version und Art des Umbaus bilden die erste Grundlage für die Entscheidung, ob eine Erweiterung erforderlich ist. Anschließend werden die technischen Fahrzeugdaten verglichen; relevante Abweichungen bestimmen, ob der Genehmigungsumfang erweitert werden muss.
Eine Genehmigung kann beispielsweise einen Sprinter mit 19+1 Sitzen abdecken. Weicht ein weiteres Fahrzeug mit demselben Umbau auf Ebene der Basisfahrzeug-Typgenehmigung ab, ist eine Erweiterung erforderlich. Bei begrenzten Änderungen ohne neue Prüfungen können die Kosten vergleichsweise niedrig bleiben.
Erfordert eine Änderung neue Prüfungen, etwa bei Aufnahme eines anderen Sitzfabrikats, müssen die betreffenden Prüfberichte erweitert werden. Auch ohne neue Prüfung kann eine Änderung, die den Berichtsinhalt betrifft, eine Erweiterung des bestehenden Berichts erforderlich machen.
Erweiterungen einer europäischen Typgenehmigung
Bei einer europäischen Sprinter-Genehmigung der zweiten Stufe unterscheidet sich das Erweiterungsverfahren. Jede genehmigte Varianten- und Versionskonfiguration wird im Genehmigungsumfang geführt; Fahrzeuge mit derselben Typgenehmigungsnummer erfordern daher nicht automatisch eine separate Erweiterung.
Administrative oder technische Änderungen des genehmigten Inhalts, etwa ein neuer Sitztyp oder eine Adressänderung, erfordern eine Erweiterung der Genehmigung.
Eine Erweiterung der Typgenehmigung des Sprinter-Basisfahrzeugs kann ebenso eine entsprechende Erweiterung der Genehmigung der zweiten Stufe auslösen.
Dieser Weg ist in der Regel kostenintensiver, kann gegenüber einer nationalen Genehmigung jedoch einen breiteren Umfang und eine bessere Marktabdeckung bieten.
Audits: Übereinstimmung der Produktion und Standortprüfungen
Die erste Genehmigung kann für Hersteller anspruchsvoll wirken; unsere Aufgabe ist es, Anforderungen und Verantwortlichkeiten beherrschbar zu machen. Die Erteilung der Genehmigung ist jedoch nur der Beginn der fortlaufenden Konformitätsarbeit.
Nach Erteilung der Genehmigung gehört die Aufrechterhaltung ihrer Gültigkeit zu den wichtigsten Pflichten des Herstellers der zweiten Stufe.
Die Erfüllung dieser Pflicht setzt ein konsequentes Produktions- und Compliance-Management voraus.
Ein genehmigter Hersteller unterliegt einer fortlaufenden Überwachung.
Die Genehmigungsbehörde führt am Fertigungsstandort Audits zur Übereinstimmung der Produktion durch. Unser Leitfaden zur Übereinstimmung der Produktion erläutert diese Audits im Detail.
Ein Hersteller, der diese Audits weiterhin besteht, kann die Gültigkeit seiner Sprinter-Genehmigungen aufrechterhalten.
Zeitrahmen und Kosten
Vor einer belastbaren Schätzung der Anfangsinvestition müssen Fahrzeugprogramm und Genehmigungsumfang festgelegt werden. Eine pauschale Preisangabe ohne diese Informationen wäre irreführend.
Das Programm umfasst Prüfungen, technische Dokumentation, Berichterstellung und behördliche Genehmigung sowie die Vorbereitung der administrativen Unterlagen. Je nach Umfang und Projektbereitschaft kann der Gesamtprozess etwa drei bis sechs Monate dauern. Standardisierte Konfigurationen, rechtzeitige Fahrzeugbereitstellung und effiziente Prüfplanung sind die wichtigsten Beschleunigungsfaktoren.
Erfahrung für Ihr Projekt
Unsere Erfahrung mit Sprinter-Genehmigungen der zweiten Stufe beruht auf langjähriger Zusammenarbeit mit etablierten Aufbauherstellern. Wir haben zahlreiche Fahrzeugkonfigurationen, nationale und internationale Marktanforderungen sowie Erwartungen von Genehmigungsbehörden begleitet. Um diese Erfahrung für Ihr Projekt zu nutzen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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Überblick
Auf- und Umbauprojekte auf Basis eines Mercedes-Benz Sprinter können im Mehrstufen-Typgenehmigungsverfahren Pflichten für den Hersteller der zweiten Stufe auslösen. Der Beitrag erläutert technische Dokumentation, Prüfungen und Genehmigungsschritte. Darüber hinaus behandelt der Beitrag Sprinter-Umbau zum Bus der Klasse M2 oder M3, Sprinter-Umbauten für Exportmärkte und Sprinter-Genehmigung für den türkischen Markt.
