Nahbereichserkennung von Fußgängern und Radfahrern bei schweren Fahrzeugen nach UN ECE R159 MOIS

UNECE R159 – MOIS: Anfahrinformationssysteme für Fußgänger und Radfahrer

MOIS nach UN-Regelung Nr. 159 warnt Fahrer schwerer Fahrzeuge vor Kollisionsrisiken mit Fußgängern und Radfahrern unmittelbar vor dem Fahrzeug. Dieser Beitrag erläutert den Anwendungsbereich und den Zusammenhang mit GSR II.

KategorieGSR II und UNECE Veröffentlicht Lesezeit5 Min. Aktualisiert
Darum geht es in diesem Beitrag
  • MOIS nach UN-Regelung Nr. 159 warnt Fahrer schwerer Fahrzeuge vor Kollisionsrisiken mit Fußgängern und Radfahrern unmittelbar vor dem Fahrzeug. Dieser Beitrag erläutert den Anwendungsbereich und den Zusammenhang mit GSR II.
  • Was ist MOIS nach UN-Regelung Nr. 159?
  • Ziel der Regelung
  • Anwendungsbereich
  • Für welche Fahrzeugklassen gilt die UN-Regelung Nr. 159?

Die UN-Regelung Nr. 159 betrifft das Anfahrinformationssystem (MOIS), das den Fahrer vor Fußgängern und Radfahrern unmittelbar vor großen Fahrzeugen warnt. Durch GSR II wurde das System für bestimmte Fahrzeugklassen verpflichtend.

Was ist MOIS nach UN-Regelung Nr. 159?

Die UN-Regelung Nr. 159 ist eine Regelung im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1958. Sie enthält technische Anforderungen an das Anfahrinformationssystem (MOIS – Moving-Off Information System) in großen Kraftfahrzeugen. Der GSR-II-Übergang machte es für bestimmte Fahrzeugklassen zur Pflichtausstattung.

Die Regelung soll insbesondere die Risiken verringern, die von Fahrzeugen der Klassen M2, M3, N2 und N3 – darunter Busse, Reisebusse, Lastkraftwagen und andere schwere Fahrzeuge – beim Anfahren aus dem Stand oder bei langsamer Fahrt ausgehen, und dabei Fußgänger und Radfahrer als ungeschützte Verkehrsteilnehmer schützen.

Ziel der Regelung

Das Hauptziel der UN-Regelung Nr. 159 besteht darin, Kollisionen mit Fußgängern und Radfahrern im Totwinkel zu vermeiden und den Fahrer vor diesen Gefahren zu warnen. Dadurch wird die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer insbesondere im Stadtverkehr verbessert.

Bei langsamen Manövern großer Fahrzeuge besteht ein besonders hohes Risiko solcher Unfälle.

Spiegel und andere Sichthilfen wurden traditionell zur Risikominderung eingesetzt; mit dem technischen Fortschritt kommen heute fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme zum Einsatz, um solche Unfälle zu vermeiden.

Anwendungsbereich

Die UN-Regelung Nr. 159 verlangt, dass betroffene Kraftfahrzeuge mit MOIS ausgerüstet sind. Das System informiert den Fahrer über Fußgänger und Radfahrer im unmittelbaren vorderen Totwinkel und gibt bei kritischer Situation eine Kollisionswarnung aus.

MOIS arbeitet beim Anfahren und bei langsamer Fahrt.

Die Regelung geht davon aus, dass Fahrzeuge für Rechtsverkehr ausgelegt sind, lässt jedoch eine Anpassung der maßgeblichen Kriterien an Linksverkehr zu.

Für welche Fahrzeugklassen gilt die UN-Regelung Nr. 159?

Die UN-Regelung Nr. 159 gilt für Fahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3:

  • M2 und M3: Busse und Kleinbusse zur Beförderung von mehr als acht Fahrgästen zusätzlich zum Fahrer.
  • N2 und N3: Lastkraftwagen und andere schwere Nutzfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen.

Aufgrund ihrer Größe und ausgeprägten Totwinkel können diese Fahrzeuge insbesondere für Fußgänger und Radfahrer ein erhebliches Risiko darstellen. Die UN-Regelung Nr. 159 schreibt MOIS vor, um dieses Risiko zu verringern.

Definition von MOIS

Anfahrinformationssystem (MOIS), auch als Kollisionswarnsystem für Fußgänger und Radfahrer bezeichnet, erkennt Fußgänger und Radfahrer im unmittelbaren vorderen Totwinkel des Fahrzeugs und informiert den Fahrer über deren Anwesenheit.

Bei einem kritischen Kollisionsrisiko gibt MOIS eine Warnung höherer Priorität aus. Das System arbeitet vor und während des Anfahrens sowie bei niedrigen Geschwindigkeiten und ermöglicht dem Fahrer ein rechtzeitiges Eingreifen.

Wie funktioniert MOIS nach UN-Regelung Nr. 159?

Das nachfolgende Video der ZF Group erläutert Zweck und Funktionsweise des Systems anschaulich und kompakt.

Signalarten

MOIS muss zwei grundlegende Signalarten bereitstellen:

  1. Informationssignal: Dieses Signal informiert den Fahrer über einen Fußgänger oder Radfahrer im unmittelbaren vorderen Totwinkel, damit er das Fahrzeug sicher anhalten oder die Gefahr anderweitig vermeiden kann.
  2. Kollisionswarnsignal: Diese Warnung höherer Priorität wird bei einer unmittelbar drohenden Kollision ausgelöst. Sie kann optisch, akustisch oder haptisch erfolgen und soll eine sofortige Reaktion des Fahrers veranlassen.

Technische Anforderungen

Die Regelung verlangt eine wirksame Systemfunktion unter unterschiedlichen Bedingungen:

  • Lichtverhältnisse: Das System muss bei Tag und Nacht sowie bei schwachen Lichtverhältnissen zuverlässig arbeiten. Die festgelegte Leistung wird bei Beleuchtungsstärken über 15 Lux erwartet.
  • Erfassungsbereich: Das System muss Fußgänger und Radfahrer im maßgeblichen Bereich unmittelbar vor dem Fahrzeug erkennen und den Fahrer unverzüglich informieren. Die Signale müssen eindeutig und gut wahrnehmbar sein.
  • Fehlwarnungen: Der Hersteller muss unnötige Reaktionen und Fehlwarnungen begrenzen. Objekte am Straßenrand wie Leitkegel, Verkehrszeichen oder geparkte Fahrzeuge dürfen nicht fälschlich als ungeschützte Verkehrsteilnehmer eingestuft werden.

Manuelle Deaktivierung und automatische Nichtverfügbarkeit

Das System darf bei Umwelteinflüssen wie Schnee oder Schlamm, die einen zuverlässigen Betrieb verhindern, automatisch seine Nichtverfügbarkeit anzeigen. Eine manuelle Deaktivierung kann ebenfalls zulässig sein. Bei einem erneuten Fahrzeugstart muss das System jedoch automatisch in seinen normalen aktiven Zustand zurückkehren.

Prüfung, Berichterstattung nach UN R159 und Genehmigung

Die UN-Regelung Nr. 159 legt detaillierte Prüfverfahren zur Bewertung von Genauigkeit und Wirksamkeit fest. Dabei wird geprüft, ob das System Fußgänger und Radfahrer bei stehendem oder mit festgelegter Geschwindigkeit fahrendem Fahrzeug korrekt erkennt und den Fahrer warnt.

Zu den Prüfszenarien gehören querende Fußgänger oder Radfahrer sowie Personen, die im Erfassungsbereich vor dem Fahrzeug stehen. Geprüft wird außerdem, ob das System bei festgelegten Bedingungen wie unzureichender Beleuchtung oder verdeckten Sensoren seine Nichtverfügbarkeit korrekt anzeigt.

Auf Grundlage der vorgeschriebenen Prüfungen kann ein Hersteller die Fahrzeugtypgenehmigung – soweit das anwendbare Verfahren dies zulässt – mit einem eigenen Prüfbericht oder einer Systemgenehmigung unterstützen, ohne auf eine vom Hersteller freigegebene STU angewiesen zu sein.

Zusammenfassung

Die UN-Regelung Nr. 159 ist eine Sicherheitsregelung zur Vermeidung von Kollisionen großer Fahrzeuge mit Fußgängern oder Radfahrern im Totwinkel. Für eine zuverlässige Funktion legt die Regelung technische Anforderungen und Prüfverfahren fest.

Sie unterstützt insbesondere im Stadtverkehr den sicheren Langsambetrieb großer Fahrzeuge und trägt zum Schutz ungeschützter Verkehrsteilnehmer bei.

Häufige Fragen

Wie erhält man einen MOIS-Prüfbericht nach UN R159?

Werkseitig verbaute oder nachgerüstete MOIS-Systeme können durch Prüfungen eines akkreditierten Technischen Dienstes bewertet werden. Wir unterstützen Hersteller bei Prüfplanung, Koordination, Durchführung und dem anschließenden Genehmigungsverfahren.

Wann kann MOIS nicht verfügbar sein?

MOIS kann automatisch nicht verfügbar werden, wenn Sensoren durch Schnee, Schlamm oder Eis verdeckt sind. Auch bei Umgebungsbedingungen, unter denen keine zuverlässige Erkennung möglich ist, kann das System seine Nichtverfügbarkeit anzeigen.
Sobald die Sensoren wieder ordnungsgemäß arbeiten, wird das System automatisch erneut aktiv.

Wer kann eine MOIS-Genehmigung beantragen?

Fahrzeughersteller können eine Genehmigung erhalten, indem sie das im Fahrzeug installierte System prüfen lassen. Ein eigenständiges Bauteilgenehmigungsverfahren für MOIS-Zulieferer ist derzeit nicht vorgesehen.

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Zusammenfassung

MOIS nach UN-Regelung Nr. 159 warnt Fahrer schwerer Fahrzeuge vor Kollisionsrisiken mit Fußgängern und Radfahrern unmittelbar vor dem Fahrzeug. Dieser Beitrag erläutert den Anwendungsbereich und den Zusammenhang mit GSR II. Darüber hinaus behandelt der Beitrag Was ist MOIS nach UN-Regelung Nr. 159?, Ziel der Regelung und Anwendungsbereich.

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