Prüfstationen für M2- und N2-Fahrzeuge zum nationalen GSR-II-Übergang am 1. Oktober 2025

GSR-II-Umstellung nach nationalem Recht: 1. Oktober 2025

Der GSR-II-Übergangszeitplan für türkische nationale Typgenehmigungen und AİTM-Verfahren wirkt sich unmittelbar auf laufende Projekte und neue Fahrzeuganträge aus. Der Beitrag untersucht den zum 1. Oktober 2025 vollzogenen Übergang und seine Auswirkungen auf die einzelnen Fahrzeugklassen.

KategorieGSR II und UNECE Veröffentlicht Lesezeit3 Min. Aktualisiert
Darum geht es in diesem Beitrag
  • Der GSR-II-Übergangszeitplan für türkische nationale Typgenehmigungen und AİTM-Verfahren wirkt sich unmittelbar auf laufende Projekte und neue Fahrzeuganträge aus. Der Beitrag untersucht den zum 1. Oktober 2025 vollzogenen Übergang und seine Auswirkungen auf die einzelnen Fahrzeugklassen.
  • GSR-II-Übergang nach türkischem Recht
  • Welche Systeme wurden nach türkischem Recht zum 1. Oktober 2025 verpflichtend?
  • TSE-Hinweis für Hersteller
  • Gemeinsam auf GSR II vorbereiten

Der GSR-II-Übergang nach türkischem Recht trat nach zwei Verschiebungen am 1. Oktober 2025 in Kraft. Dieser Beitrag erläutert die Anforderungen und ihre praktischen Auswirkungen.

GSR-II-Übergang nach türkischem Recht

Im Automobilsektor gingen die EU-Verordnung EU 2019/2144 und ihre türkische Entsprechung, AB 2019/2144 am 1. Oktober 2025 für Fahrzeugklassen außerhalb von M1 und N1 in die zweite Anwendungsphase über, die allgemein als GSR II (General Safety Regulation) bezeichnet wird.

Die Anwendung begann zunächst am 7. Juli 2024. Für die betroffenen Fahrzeugklassen wurde der Termin zuerst auf den 1. Januar 2025 und anschließend auf den 1. Oktober 2025 verschoben. Bis dahin hatten Hersteller und Genehmigungsbehörden ihre Vorbereitungen auf die GSR-II-Anforderungen abgeschlossen.

Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 galten die Anforderungen ohne Aufschub; für andere Fahrzeugklassen wurde die Anwendung verschoben. Die Regelung schreibt eine Reihe fortschrittlicher Sicherheitssysteme im Fahrzeug vor.

Die Änderung ist insbesondere für Aufbauhersteller und Umrüstbetriebe relevant, da nach türkischem Recht genehmigte Fahrzeuge zusätzlich die jeweils anwendbaren allgemeinen Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen.

Einen ausführlicheren Überblick über die GSR-II-Anforderungen finden Sie in unserem weiterführenden Beitrag.

Welche Systeme wurden nach türkischem Recht zum 1. Oktober 2025 verpflichtend?

Nach türkischem Recht wurden zum 1. Oktober 2025 folgende Regelungen anwendbar:

RegelungAnforderungAnwendbare Fahrzeugklassen
ECE R137Frontalaufprall über die gesamte BreiteM1-N1
ECE R135Seitlicher PfahlanprallM1-N1
ECE R34Schutz bei HeckaufprallM1-N1
ECE R159Anfahrinformationssystem zur Erkennung von Fußgängern und Radfahrern (MOIS)M2-M3-N2-N3
ECE R151Totwinkel-InformationssystemM2-M3-N2-N3
ECE R158RückfahrerkennungM1-M2-M3-N1-N2-N3
EU 2021/646Notfall-SpurhalteassistentM1-N1
ECE R152Fortschrittliches Notbremssystem für leichte FahrzeugeM1-N1
ECE R141ReifendrucküberwachungssystemM1-M2-M3-N1-N2-N3-O3-O4
EU 2021/1958Intelligente Geschwindigkeitsassistenz (ISA)M1-M2-M3-N1-N2-N3
ECE R48NotbremssignalM1-M2-M3-N1-N2-N3
EU 2021/1243Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen WegfahrsperreM1-M2-M3-N1-N2-N3
EU 2021/1341Müdigkeits- und AufmerksamkeitswarnungM1-M2-M3-N1-N2-N3
ECE R157FahrerverfügbarkeitsüberwachungM1-M2-M3-N1-N2-N3
EU 2022/545 oder UN-Regelung Nr. 160Intelligente Geschwindigkeitsassistenz oder EreignisdatenspeicherM1-N1
ECE R157Systeme, die die Fahrzeugführung durch den Fahrer ersetzenM1-M2-M3-N1-N2-N3
ECE R157Systeme, die dem Fahrzeug Informationen über seinen Zustand und sein Umfeld bereitstellenM1-M2-M3-N1-N2-N3
Regelung nicht angegebenKolonnenfahrt (Platooning)M2-M3-N2-N3
Regelung nicht angegebenBereitstellung von Sicherheitsinformationen für andere VerkehrsteilnehmerM1-M2-M3-N1-N2-N3
ECE R155Schutz vor Cyberangriffen (CSMS)M1-M2-M3-N1-N2-N3

GSR-II-Regelungen und anwendbare Fahrzeugklassen

Die Anforderungen sehen fahrzeugklassenspezifische Ausnahmen vor; einzelne Bestimmungen gelten nur für automatisierte Fahrzeuge. Für eine projektbezogene Bewertung Ihrer Fahrzeugklasse können Sie uns kontaktieren.

Für die Erteilung einer Typgenehmigung muss ein Fahrzeug darüber hinaus zahlreiche weitere Regelungen erfüllen. Informieren Sie sich außerdem über unsere Leistungen zur Fahrzeugtypgenehmigung sowie die dazugehörige technische Beratung für Ihr Projekt.

TSE-Hinweis für Hersteller

Das Türkische Normungsinstitut (TSE) veröffentlichte einen Hinweis für Hersteller in diesem Anwendungsbereich, um Unterbrechungen der Genehmigungsverfahren zu vermeiden.

„Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Typgenehmigungen für Serienänderungen, Montagevorgänge und Genehmigungen einzelner Änderungen die Anforderungen der Verordnung AB/2019/2144 (GSR II) erfüllen.

Bei Anträgen für national typgenehmigte sowie EG-typgenehmigte Fahrzeuge, die nach den GSR-II-Vorgaben hergestellt wurden und gemäß den türkischen AİTM-Vorschriften beim Institut eingereicht werden, ist sorgfältig zu prüfen, ob die beantragten Änderungen technische Regelungen wie die nachfolgend aufgeführten berühren.

Wenn die im Antrag erfassten Änderungen geregelte Systeme beeinflussen – etwa eine Änderung der Fahrzeugklasse, des Aufbaus oder des Fahrerhausaufbaus, eine Achsänderung oder eine andere Änderung im Anwendungsbereich der AİTM-Vorschriften –, sind dem Antrag zusätzliche Berichte eines Technischen Dienstes beizufügen. Maßgeblich können insbesondere sein: (a) UN-Regelung Nr. 155 zu Cybersicherheit und Cybersicherheitsmanagementsystemen; (b) UN-Regelung Nr. 158 zu Rückwärtsfahrt und Erkennungseinrichtungen; (c) UN-Regelung Nr. 151 zu Totwinkel-Informationssystemen; (d) UN-Regelung Nr. 159 zu Anfahrinformationssystemen für die Erkennung von Fußgängern und Radfahrern; (e) UN-Regelung Nr. 48 zum Notbremssignal; (f) Verordnung (EU) 2021/1958 zur intelligenten Geschwindigkeitsassistenz; (g) UN-Regelung Nr. 141 zu Reifendrucküberwachungssystemen sowie weitere anwendbare technische Vorschriften.

Jede anwendbare technische Vorschrift ist von den hierzu befugten technischen Verantwortlichen gesondert zu bewerten.

Diese Punkte sind zu beachten, um unvorhersehbare Auslastungen, Verzögerungen und eine Verlängerung der Genehmigungsverfahren zu vermeiden.“

Gemeinsam auf GSR II vorbereiten

Vollziehen Sie den Übergang ohne Produktionsunterbrechung. Gemeinsam bereiten wir Ihr Projekt auf GSR II vor.

Zusammenfassung

Der GSR-II-Übergangszeitplan für türkische nationale Typgenehmigungen und AİTM-Verfahren wirkt sich unmittelbar auf laufende Projekte und neue Fahrzeuganträge aus. Der Beitrag untersucht den zum 1. Oktober 2025 vollzogenen Übergang und seine Auswirkungen auf die einzelnen Fahrzeugklassen. Darüber hinaus behandelt der Beitrag GSR-II-Übergang nach türkischem Recht, Welche Systeme wurden nach türkischem Recht zum 1. Oktober 2025 verpflichtend? und TSE-Hinweis für Hersteller.

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